Fördermöglichkeiten für Lehrbetriebe

 

Quelle (Stand 15.06.2018): www.wko.at/service/bildung-lehre/foerderungen-lehre.html
 

01. BASISFÖRDERUNG
Die Basisförderung kann jeweils nach Abschluss eines Lehrjahres beantragt werden und beträgt:

im 1. Lehrjahr 3 Lehrlingsentschädigungen
im 2. Lehrjahr 2 Lehrlingsentschädigungen,
im 3. und 4. Lehrjahr jeweils 1 Lehrlingsentschädigung (bzw. eine halbe Lehrlingsentschädigung bei halben Lehrjahren)
 

02. LEHRE FÜR ERWACHSENENLEHRE
Zielgruppe dieser Förderart sind Erwachsene (Personen über 18), die ein Lehrverhätnis eingehen, sofern sie nicht bereits eine Lehre in einem verwandten Lehrberuf absolviert, eine berufsbildende mittlere Schule im Fachbereich des Lehrberufes oder eine berufsbildende höhere Schule erfolgreich absolviert haben (bei Nicht-Inanspruchnahme einer AMS-Förderung).

Bei der Erwachsenenlehre handelt es sich um eine Variante der Basisförderung. Förderhöhe: siehe Punkt 1 Basisförderung.
Der Lehrling muss auf Basis des Entgelts für Hilfskräfte entlohnt werden.
 

03. ZWISCHEN- UND ÜBERBETRIEBLICHE AUSBILDUNGSMASSNAHMEN
Ausbildungsverbundmaßnahmen im Rahmen des Berufsbildes und Zusatzausbildungen über das Berufsbild hinaus im Ausmaß von 75 % der Kosten bis zu einer Gesamthöhe von € 2.000,− pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. Maximal € 20.000,− pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb. Zusätzlich können pro Lehrling Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung
bis 75 % der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von € 500,− pro Lehrling gefördert werden. Maximal € 5.000,− pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb.

WICHTIG: Bei Beantragung durch den Lehrling werden 100% der Kurskosten gefördert. Siehe „Fördermöglichkeiten fu¨r Lehrlinge“


04. WEITERBILDUNG DER AUSBILDER/-INNEN
Die Förderhöhe beträgt 75 % der Kurskosten, maximal aber € 2.000,− pro Ausbilder/-in und Kalenderjahr. Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen mit Bezug zur Ausbilder/-innenqualifikation – (z.B. Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik / Psychologie, Suchtprävention, etc.). Nicht gefördert werden fachliche Weiterbildungen.
 

05. AUSGEZEICHNETE UND GUTE LEHRABSCHLUSSPRÜFUNGEN
Förderbar sind Lehrberechtigte, deren Lehrabsolventen LAP-Ergebnisse mit Auszeichnung oder mit gutem Erfolg bei erstmaligem Antritt zu einer Lehrabschlussprüfung im betreffenden Lehrverhältnis erreichen.Die Förderhöhe beträgt € 200,− pro LAP mit gutem Erfolg und € 250,− pro LAP mit Auszeichnung.
 

06. MASSNAHMEN FÜR LEHRLINGE MIT LERNSCHWIERIGKEITEN

Gefördert werden Kosten bei Zusätzlichem Berufsschulunterricht auf Grund der Wiederholung einer Berufsschulklasse,
Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule oder auf die theoretische Lehrabschlussprüfung, Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau in den Bereichen Deutsch, Mathematik, lebende Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund. Die Förderung beträgt 100 % der Kurskosten, maximal € 3.000,− pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode. Bei der Wiederholung der Berufsschule wird die Bruttolehrlingsentschädigung während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichts abgegolten.
 

07. ÜBERNAHME FU¨R LEHRLINGE AUS ÜBERBETRIEBLICHEN EINRICHTUNGEN
Übernimmt ein Unternehmen einen Lehrling, welcher die Ausbildung in einer überbetrieblichen Ausbildungseinrichtung begonnen hat, in ein betrieblichesLehrverhältnis, kann eine einmalige Prämie von € 1.000,− beantragt werden.
 

08. BERUFSAUSBILDUNG – TEILQUALIFIZIERUNGEN (§8B (2) BAG)
Die ab dem 1.1.2016 begonnenen Ausbildungsverhältnisse mit Teilqualifizierung werden wie normale Lehrverhältnisse gefördert.
 

09. ZUSÄTZLICHER BESUCH DER BERUFSSCHULE
Gefördert werden Dienstfreistellungen und Internatskosten bei Wiederholung einer Berufsschulklasse aufgrund Lehrplatzwechsel, Lehrzeitanrechnungen oder Lehrzeitverkürzung.
 

10. INTERNATIONALE WETTBEWERBE
Bei der Teilnahme an internationalen Wettbewerben sind Teilnehmer/-innen die ihre Lehre bereits absolviert haben oder die noch Lehrlinge sind, förderbar. Basis: Ist-Grundlohn oder Ist-Grundgehalt der teilnehmenden Person.
 

11. GLEICHMÄSSIGER ZUGANG JUNGER FRAUEN UND MÄNNER ZU DEN VERSCHIEDENEN LEHRBERUFEN
Ein Teil des Gesamtbudgets soll fu¨r die Förderung von Projekten reserviert werden, die den gleichmäßigen Zugang von jungen Frauen und jungen Männern zu den verschiedenen Lehrberufen zum Ziel haben. Projekte aus folgenden Bereichen können eingereicht werden: Berufsinformation, Kooperationen mit Schulen, Öffentlichkeitsarbeit, Bewusstseinsbildung und Sensibilisierung, Gewinnung weiterer Unternehmen, Maßnahmen zur Aufnahme von Mädchen im eigenen Unternehmen. Ebenso werden Coachingstunden (Jobcoaching) gefördert. Ein sogenanntes „Starter-package“ bis zu max. 20 Einheiten und „Aufbau-package“ bis zu max. 10 Einheiten pro Lehrling und Lehrjahr, sowie begleitendes Coaching bis zu max. 5 Einheiten fu¨r den/die Ausbilder/in sind bei Erfüllung der Voraussetzungen mo¨glich.


12. AUSLANDSPRAKTIKUM 
Sie bekommen die Bruttolehrlingsentschädigung laut Kollektivvertrag fu¨r jenen Zeitraum ersetzt, in dem der Lehrling in einem berufsbezogenen Auslandspraktikum tätig (und daher nicht im Betrieb anwesend) ist. Wird das Praktikum mit einem Erholungsurlaub kombiniert, wird nur der berufsbezogene Zeitraum ersetzt. Der Sprachkurs wird ebenso gefördert und der Lehrling erhält eine Prämie.
 

13. KOSTENERSTATTUNG FU¨R INTERNATS- BZW. UNTERBRINGSUNGSKOSTEN GEM. § 9 ABS. 5 BAG

Die entstehenden Kosten eines Lehrlingshauses bzw. Internates sind seit 1. Jänner 2018 während des Berufsschulbesuchs der Lehrlinge durch den Lehrberechtigten zu tragen. Hierfür gibt es einen Kostenersatz für den Lehrbetrieb.
 

14. PROJEKTE ZUR FÖRDERUNG DER LEHRE

Fu¨r die Themen „Integration“, „Gender“ und „Qualität in der betrieblichen Lehrlingsausbildung“ können innovative Ansätze zur dualen Ausbildung gefördert werden. Beispielprojekte finden Sie auf der Homepage im Hauptbereich „Förderungen Lehre“.
 

15. COACHING UND BERATUNG FU¨R LEHRBETRIEBE

Professionelle Unterstützung in Ihrer Lehrlingsarbeit erhalten Sie kostenfrei durch „LEHRE STATT LEERE“. Vertrauliche Begleitung und Beratung bei Herausforderungen und Optimierungspotenzialen rund um die Lehrausbildung. Weitere Infos und Anmeldung unter: www.lehre-statt-leere.at
 

BASISFÖRDERUNG
Förderübersicht − Stand 01. 01. 2018: (auf Basis der Lehrlingsentschädigung Arbeiter-Kollektivvertrag, Fachverband metalltechnische Industrie)

1. Lehrjahr (3 Lehrlingsentschädigungen) € 1.858,08
2. Lehrjahr (2 Lehrlingsentschädigungen) € 1.660,90
3. Lehrjahr (1 Lehrlingsentschädigung) € 1.520,14
4. Lehrjahr (1 Lehrlingsentschädigung) € 6.163,35

 

U¨BERBETRIEBLICHE AUSBILDUNG (LL/LEHRZEIT)
Maßnahmen bei Lernschwierigkeiten (Nachhilfe) € 3.000,00
Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen € 500,00
Lehrabschlusspru¨fung Ausgezeichneter Erfolg € 250,00

GESAMT  €  11.913,35

 

MODUL ZERSPANUNGSTECHNIK – SCHWERPUNKT DREHEN
Dauer: 36 Lehreinheiten

Kurskosten exkl. USt. €  736,00
Mögliche Förderung für Lehrlinge (75 %) € 552,00

Kosten für Lehrbetrieb € 184,00

 

MODUL NACHHILFE MATHEMATIK
Dauer: 20 Lehreinheiten (2 LE pro Woche)

Kurskosten exkl. USt. € 370,00
Mögliche Förderung fu¨r Lehrlinge 75 % € 370,00

Kosten für Lehrbetrieb €  0,00

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